ANFORDERUNG#
Das Palais Erzherzog Friedrich auf der Albrechts Rampe ist im Juni 1920 durch das Stadtamt für soziale Verwaltung, das sich bereits seit einiger Zeit in den Räumen des Palais befindet, angefordert worden.
Gegen diese Anforderung hat die Vertretung des ehemaligen Erzherzog Protest erhoben, da dieselbe nach der Ansicht der Vertretung juristisch unhaltbar ist.
Das Palais gehörte zum Fideikommiss Vermögen der Familie Habsburg, das nach dem Landesverweis Leistungsgesetz vom 3. April 1919 in den Besitz der Republik gegen entsprechende Ablösung übergeben sollte.
Da sich nach der Ansicht dieses Gesetzes das Palais Friedrich also faktisch bereits im Besitz der Republik, erklärt die Vertretung des Erzherzogs, eine Anforderung eines Palais, das gesetzlich bereits dem Staat gehört, durch denselben Staat als juristisch unhaltbar. Ebenso wendet sich die Vertretung gegen den Grund der Anforderung, die mit Berufung auf das Volkspflegestätten Gesetz gestellt wurde, da das Staatsamt für soziale Verwaltung keine Volkspflegestätte sei.
Der ehemalige Erzherzog hat durch seinen Vertreter gegen diese Beschlagnahme den Rekurs eingebracht und erklärte sich rechtlich an das Landes Verweisung Gesetz gebunden, das für den früheren Besitzer des Palais eine entsprechende Entschädigung vorsieht.
Quelle: Zeitungen der ÖNB Bildmaterial Graupp
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