DIE NÄHMSCHINE#

Altes Modell
Singer Nähmaschine

Die Nähmaschine die unentbehrliche Dienerin war 1904 in den heimischen Gefilden bereits überall vorzufinden. Mit dieser komplizierten Maschine haben sich Jahrzehntelang viele Erfinder damit beschäftigt.

Eine höchst mangelhafte und unbrauchbare Konstruktion erfand der Engländer Th. Saint im Jahr 1790, der erste, wirklich ernsthafte Versuch zur Herstellung einer nähenden Maschine erfolgte im Jahr 1804 von Thomas Stone und James Henderson. Ihr Apparat stellte eine Naht in einer Weise her, dass sie die Tätigkeit der Hand beim Nähen durch die Vorrichtung genau nachahmen konnte. Zur gleichen Zeit wurde von John Duncan ein Mechanismus angefertigt der sich des Tamburierstiches bediente und vorwiegend zum Sticken und Häkeln angewendet wurde, also keine Nähmaschine.

Josef Madersperger, ein Schneider aus Kufstein in Wien befasste sich in den Jahren 1807 bis 1814 sehr intensiv mit der Konstruktion einer brauchbaren Nähmaschine. Das von dem Tiroler im Jahr 1814 der Öffentlichkeit vorgeführten Gerät verfolgte alle jene Richtlinien, die auch heute noch das Um und Auf sämtlicher in der Welt erzeugten Systeme bilden. Erst erfand er die Nadel, die das Öhr an der Spitze trägt, dann das Nähen mit zwei Fäden. Bereits 1814 lag das Gesuch Madersperger um Patentierung seiner Erfindung dem österreichischen Staatsrat vor. Am 12. März 1815 erhielt er das Privileg. Dem Genie fehlte leider das Geld, vom österreichischen Gewerbeverein kam keine Unterstützung und so endete Madersperger im Armenhaus. Und andere trugen triumphierend den Sieg davon.

Madersperger Apparat war deshalb so interessant, weil es die erste Nähmaschine darstellte die mit Nadeln, welche das Öhr an der Spitze haben, arbeitete, während die Naht durch Verschlingen mehrerer Fäden erzielt wurde.

Ein Erfinder der sich ganz seiner Aufgabe hingibt, Not leidet nur um seine Idee zu verwirklichen, ist der Franzose B. Thimonnier, der im Jahr 1829 eine Nähmaschine vorführt die den Kettenstich beherrscht und in 80 Modellen erzeugt und benutzt wurde. 1830 war das erste französische Patent für diese Erfindung erteilt, ließ sich Thimonnier in den Jahren 1845 und 1848 noch einige Verbesserungen seiner Erfindung in Frankreich und England schützen.

Nähmaschinen die keinerlei Interesse hervorriefen stellten in den Jahren 1830 bis 1849 die Engländer Newton, Archbold, Walker Morey, John Fischer und James Gibson her.

Die erste absolut richtige Nähmaschine, wie konnte es anders sein, wurde in Amerika von Walther Hunt, konstruiert, der in den Jahren 1825 bis 1850 mehrere Patente anmeldete und dadurch verschiedene Teile seiner Nähmaschine, wie z. B., erstmals auch ein Schiffchen benutzte, schützen ließ.. Da das Vertrauen in sein Werk scheinbar nicht groß genug war, blieb auch seine Erfindung vorerst unbekannt.

Elias Howe wird als rechtmäßiger Erfinder der Nähmaschine bezeichnet, wurde im Jahr 1819 in Spencer Nordamerika geboren, arbeitete 1835 bis 1837 in einer Baumwollfabrik, verlor seine Stellung fand jedoch bald in einer Maschinenbauanstalt in Cambridge wieder Arbeit. Irgendwann begegnet Howe dem Erfinder Ari Davis in Boston, der verschiedene komplizierte Instrumente anzufertigen verstand. 1839 wandten sich ein Mechaniker und Unternehmer an ihn wegen der Ausführung einer Strickmaschine. Doch Davis Rat hieß die beiden Männer lieber eine Nähmaschine zu konstruieren. Diese Unterredung vernahm auch Howe und nun kam ihm die Idee ebenfalls sich mit dieser Materie zu befassen. Erst 1843 ging er ans Werk, als er wieder ziemlich tief gesunken war und seine Familie kaum erhalten konnte.

Wien
Versenkbare Nähmaschine

Seine Vorstellung, das Nähen mit der Hand durch die Maschine einfach nachzuahmen, ausgehend, dauerte es noch bis 1844 eine Zeit mit vergeblichen Versuchen. Die Kenntnisse des Webstuhles brachten ihn auf die Idee, die Anfertigung der Nähte in ähnlicher Weise, wie die Vereinigung zwischen Ketten- und Schussfaden zu erzielen. Trotz des Hohnes der alten erfahrenen Menschen arbeitete Howe fleißig an seinem Holzmodell. Als dieses fertig war hatte er das Glück, dass ihm sein Schulfreund Georg Fischer das nötige Geld für eine eiserne Maschine lieh und so konnte er über den Winter 1844/45 den Maschinenbau ausführen. Im April 1845 konnte er mit seiner Nähmaschine Probenähte durchführen, nähte dann im Juni zwei Tuchanzüge. Seine Nähmaschine machte schon damals 300 Stiche pro Minute.

Wenn er der Meinung gewesen war, der Weg sei nun geebnet, da hatte er sich sehr getäuscht, seine neuen Feinde waren all die Schneider, die der neuen Maschine nur Abneigung entgegen brachten. Als Howe bei einem Wettnähen mit seiner Nähmaschine mehr leisten konnte als fünf der tüchtigsten Näherinnen zusammen, meinte er die Schlacht sei gewonnen. Keine einzige Bestellung seiner Nähmaschine, ging ein. Das war auch kein Wunder, kostete doch diese Nähattraktion 1200 Mark. Als Howe im September 1846 die Patentierung seiner Maschine erledigt hatte, ging er nach London um dort Abnehmer zu finden, Doch auch hier erlebte er ein Fiasko und war sogar gezwungen seine Erfindung um 5000 Mark und Fabrikationsrechte an W. Thomas zu verkaufen, der ihm für jede erzeugte Nähmaschine 60 Mark zahlen sollte. Nicht einen Cent bekam er, im Gegenteil Thomas gab diese Nähmaschine als seine eigene Erfindung aus, noch dazu war ihm sein Patent aus dem Jahr 1846 dabei hilfreich und bekam für jede in England gebaute Maschine 40 Mark.

1847 ließ Thomas Howe kommen, der die Nähmaschine auch zur Herstellung von Korsetts verbessern sollte. Nachdem dieses Kunststück vollbracht war, wurde Howe wieder entlassen. So kehrte Howe 1849 wieder nach Amerika zurück und entdeckte, dass seine Erfindung mit einigen Änderungen bereits in Verwendung war. Er kaufte seine in London gelassene Maschine wieder zurück.

An die Nähmaschinen-Fabriken gerichtete Aufforderungen die Herstellung aufzugeben oder ihm einen Betrag zukommen zu lassen fruchtete nichts, daher musste die Angelegenheit durch einen Prozess geklärt werden, der in der ganzen Welt großes Aufsehen erregte. Er gewann, sein Hauptgegner war J. M. Singer, der mit Hunt Modell aus dem Jahr 1834 als Beweis erschien.

Wien
Rast & Gasser

Die im Jahr 1854 getroffene Entscheidung des Gerichtes war bedeutungsvoll, weil das Patent Howes als zu Recht bestehend anerkannt und Singer Maschine als Patentverletzung bezeichnet, weil auch ausdrücklich hervorgehoben wurde, ….dass nicht der geringste Zweifel darüber obwalte, dass der Segen , den die Einführung de Nähmaschine der Menschheit bringe, Herrn Elias Howe zu danken sei.

Bis in das Frühjahr 1867 bezog der Erfinder die ihm gebührende Abgabe von jeder hergestellten Nähmaschine, auf eine Verlängerung seines Patentes verzichtete er, denn er hätte nun genug an Vermögen, als er brauche.

Am 3. Oktober 1867 starb der Nähmaschinen-Erfinder Elias Howe mit 48 Jahren, der ewige Kampf hatte seine Gesundheit untergraben.

Nachdem der Patentstreit für den Erfinder Howe erfreulich geendet, verstand es Singer 1856 die Vereinigung der vier größten Nähmaschnenfirmen (Howe, Wheeler & Wilson, Grover & Baker, Singer) durchzuführen.

Das Nähmaschinengeschäft begann zu florieren und nahm einen rasanten Aufschwung im Jahr 1874 wurden bereits eine Viertelmillion dieser nun langsam Unentbehrlichen hergestellt.

Wilson verbesserte die Nähmaschine, dass sie sowohl beim Vor- als Rückgang des Schiffchens je einen Stich machte, später kam statt des Schiffchens ein Drehhaken. Grover wiederum veränderte Howes Erfindung dadurch, dass er das Schiffchen so ersetzte, welche beim Nähen den Knoten- und Doppelkettenstich erzeugt.

Die Nähmaschine erfreute sich ab nun größter Beliebtheit, an ihr wurden weiter stets neue Verbesserungen installiert, auch für andere Gewerbe wurden ab nun Spezialmaschinen erfunden und erzeugt.

Wien
Modell Madersperger

Eine neue Berufsgruppe die der Nähmaschinenmechaniker war ab nun sehr gefragt. Ausgebildete Schlosser wurden bevorzugt. Andere Unternehmer liebten besondere Bezeichnungen und so wählten sie den Ausdruck Feinmechaniker.

Jede Nähmaschinen Fabrik eröffnete um den Kunden zu dienen eine Reparaturwerkstätte, gesetzlich musste hier einiges erst geregelt werden.

Wertheim erfand die versenkbare Nähmaschine, weiters wurden Möbel hergestellt, die die Nähmaschine so verbargen, dass sie in der Wohnlandschaft nicht störend wirkten.

Unter Konsularberichte 1909 wird berichtet dass der Maschinenabsatz in Mazedonien für die Landwirtschaft und Textilindustrie sehr rasch wächst und die Monarchie ihr Augenmerk darauf lenken und sie könnte die Konkurrenz mit anderen Ländern wohl bestehen, wenn sie durch erhöhte Werbung Reisende und Expositionen den Abnehmern ihre Leistungsfähigkeit vor Augen führte...

Ein anderes Problem zeigte das Konstantinopler Handelsblatt auf indem es eindringlich vor Geschäften mit levantinischen Schwindelfirmen warnt. Es ist wirklich erstaunlich, dass der österreichische und deutsche Exporteur trotz aller Hinweise und Mahnungen sich immer wieder von levantinischen Schwindlern auf den Leim locken lässt.

1911 brach in Amerika und England ein Boykott gegen Singer Nähmaschinen aus. 1200 Arbeiterinnen und Arbeiter die ungelernt waren traten in den Streik, wegen zu niedere Arbeitslöhne.

Am 30. Oktober 1911 bringt die Österreichische Nähmaschinen Zeitung folgende Überschrift: „Ein Hieb der Singer Co., gegen Österreichs Industrie und Handel. „Der Singe Co., ist es gelungen, die Registrierung des Namens „Singer“ als Wortmarke durchzusetzen. Infolgedessen darf kein Fabrikant Singer Nähmaschinen erzeugen, kein Händler Singer Nähmaschinen verkaufen. Die Verwendung des Namens Singer in jeder Form, sei es als Aufschrift auf den Maschinen selbst oder an den Gestellen, ja selbst die Verwendung des Namens zu Ankündigungszwecken in Annoncen, Plakaten, ja selbst Preislisten, ist verboten – ein Monopol der Singer Co., geworden.

Bereits im Jahr 1895 hat die Singer Co., den Versuch gemacht, die Registrierung des Wortes „Singer“ durchzusetzen und sich so den Nähmaschinenhandel zu monopolisieren. Damals hat Herr August Rast, der Chef der Firma Rast & Gasser tatkräftig eingegriffen und in Eingaben an die zuständigen Behörden den Beweis geführt, dass der Name „Singer“ längst schon die Bezeichnung eines Nähmaschinen Systems und keineswegs eine Ursprungsbezeichnung bedeute. In zirka 2000 Zuschriften hat die Händlerschaft die Richtigkeit dieser Behauptung bestätigt und so wurde damals die Singer Co., mit ihren Ansprüchen abgewiesen.

1912 erfand Carl Bach ein neues, verbessertes System der Nähmaschine. Er war seit 24 Jahren in leitender Stellung der größten österreichischen Filiale bei Singer Co., Im Jahr 1884 erfand er die Ringschiffsmaschine welche Singer Co., auf den Markt brachte, durch die Zukonstruktion der runden Spulenklemmfeder im Ringschiffchen zu tadelloser Spannungshaltung brachte. 1889 erfand er die Zylindermaschine, eine Schuheinfass Maschine auch für Singer Co., damit konnten 120 Dutzend Paar Schuhe pro Tag eingefasst werden.

Nun zum neuen Nähsystem von Bach, es ist ein erstklassig modernes Nähmaschinenwerk von großer Tragweite für Industrie und Handel und durch Patente geschützt.

In den Kriegsjahren 1914 wurden die Singer Co. Filialen nicht nur in Wien, sondern überall geschlossen.

Singer Co., war bekannt, dass sie mit nicht immer sauberen Waffen des Wettbewerbes die Konkurrenz mit Gewalt zu verdrängen versuchten. Eine dieser Waffen ist das Erschleichen von Rechten z. B., Markenschutzrechten und die darauffolgende Schikanierung der Konkurrenz mit langwierigen, teuren Prozessen. So hat die Gesellschaft eine ganze Reihe von Buchstaben für sich schützen lassen um es den Konkurrenzfabriken unmöglich zu machen um deren Bildmarken mit den jeweiligen Anfangsbuchstaben des Firmenwortlautes zu benützen, oder, was offenbar der Hauptzweck schien diese und bei weiteren Gebrauch mit Prozessen zu behelligen. Mit anderen Worten es ist die bekannte Praxis. Eine so unverschämte Praxis die bei uns in Österreich niemals gelingen wird.

Umso erfreulicher, wenn von Zeit zu Zeit eine Niederlage diese Firma hinnehmen muss, die sich diese bei einem der zahlreichen Prozesse geholt hat.

Heute, Jänner 1916 können wir neuerlich von so einer Niederlage berichten. Es ging um einen Prozess, den der als Koryphäe bekannte Wiener Rechtsanwalt Dr. Julius Baumgarten für die Firma Johann Jax in Linz gegen die Singer geführt und gewonnen hat.

Der Prozess drehte sich auch diesmal um einen Markenschutz, um die Marke „J“, die bekanntlich von der Firma Jax in Anspruch genommen wird und wohl eben deshalb von der Singer Co., mit Beschlag belegt wurde, richtiger, werden sollte. Die Singer Co., hat ganz heimlich nebst anderen Buchstaben auch das „J“ für sich schützen lassen und die Firma Jax war nun gezwungen diese Registrierung anzufechten. Die Entscheidung ist gefallen und Singer ist wieder Verlierer eines Prozesses geworden.

Ministerium für öffentliche Arbeiten, 18. Jänner 1916

Da die beklagte Firma auf ihre angefochtene Marke Nr. 52.800 Wien verzichtet hat und die Klägerin mit Rücksicht auf diesen Verzicht und die am 20. Juli 1915 erfolgte Löschung der Marke nur mehr Kostenzuspruch begehrt, entfällt ein Ausspruch über das auf Löschung der Marke gerichtete Klage Begehren und wird das Verfahren eingestellt.

Die beklagte Firma Singer Co. Nähmaschinen Akt. Ges. in Wien, ist schuldig der klagenden Firma Johann Jax Ges.m.b,H., in Linz die mit 472 Kronen und 5 Heller bestimmten Kosten des Verfahrens und der Vertretung binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses Erlasses bei sonstiger Zwangsvollstreckung zu ersetzen.....

Am 31. Oktober 1916 kann die Österreichische Nähmaschinen Zeitung ihrer Leserschaft voll Stolz verkünden: „Erfolgreicher Ausgang des großen Prozesses gegen die Singer Co.. Eine wohlverdiente Niederlage des anglo-amerikanischen Singer-Trustes. Das Wort Singer als Bezeichnung für Nähmaschinen in Österreich der Allgemeinheit frei gegeben.“

„... der k. k.Minister für öffentlichen Arbeiten erkennt über die am 16. September 1911 eingelangte Klage des Verbandes der österreichischen Nähmaschinen-Händler, Fabrikanten und Mechaniker in Wien und der ihm beigetretenen 946 Streitgenossen, vertreten durch den Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Julius Baumgarten in Wien, wider die Firma Singer Co. Nähmaschinen AG., in Hamburg, vertreten durch den Hof- u d Gerichtsadvokaten Dr. Wilhelm Brüll-Neuda in Wien, und Löschung der zu Gunsten der Beklagten bei der Handels- und Gewerbekammer in Wien ursprünglich am 22. Juni 1899, sodann am 8. Juni 1909 erneuerten Wortmarken „Singer“ und „Singer-Nähmaschinen“ gemäß § 1 und § 6 der Markenschutznovelle vom 30. Juli 1895.....“

Die Regierung musste sich 1924 mit den Interessen des österreichischen Nähmaschinenhandels befassen und bei den Zolltarifverhandlungen im Frieden hatten sie leider die Zollsätze für Nähmaschinen einseitig, ohne die Fachverbände zu fragen, festgesetzt. So kannten sie weder die Bedürfnisse der Industrie noch des Handels. Der Zerfall des Wirtschaftsgebietes hatte für den Handel weitgehende Folgen, wie auch für die Industrie. Polen und der Balkan waren große Abnehmer österreichischer Nähmaschinen. So war die Nähmaschinenfabrik Rast & Gasser in Zagreb vertreten

Die Singer Co., war früher mit ihrer hiesigen Zentrale im 1. Wiener Bezirk, Wipplingerstraße 23 eingemietet, wo sie sehr umfangreiche Büros, Geschäfts-, Lager- und Werkstättenräume besaß. Bald nach Kriegsausbruch, beeilte sich diese Gesellschaft, ihr Personal auf ein Mindestmaß zu reduzieren und alle Filialen zu sperren, ist auch ein großer Teil der Geschäftsräume an die Favorite Rekord GmbH., abgetreten worden. Einige kleine Räume verblieben ihnen, nun wollten sie die einst verlorenen. Räumlichkeiten durch einen Prozess wieder zurück bekommen. Der Prozess endete für sie mit einer Niederlage. Nun waren sie genötigt neue Räumlichkeiten zu suchen.

QUELLEN: Österreichische Nähmaschinen Zeitung 25. Juli 1904, S 4, 25. Mai 1924, S 9, 31. Oktober 1916, S 4, 30. Oktober 1911, S 13, 28. Februar 1922 S 5. Bilder aus diesen Zeitungen ANNO Österreichische Nationabibliothek

Hinweis: Nähmaschinen (AustriaWiki)

https://austria-forum.org/af/User/Graupp Ingrid-Charlotte/DIE_NÄHMASCHINE