PRATER UND AUGARTEN ZUKUNFT#
Durch Zufall waren der Gemeinde Wien Objekte zugefallen, mit unschätzbaren Werten.
Der Prater, der Augarten und Hetzendorf waren seinerzeit bei der Aufteilung des Hof ärarischen und österreichischen Familienbesitzes dem Kriegsgeschädigten Fonds übergeben worden. Verschiedenen Nachrichten zufolge soll nun die Rückübergabe dieser Objekte an den Staat wegen zu geringer Ertragsfähigkeit erfolgen. Diese Nachrichten sind etwas verfrüht. Vorläufig haben nur sogenannte Referenten Besprechungen im Verwaltungsausschuss des Kriegsgeschädigten Fonds stattgefunden, zu denen Delegierte der einschlägigen Ressort Ministerien beigezogen wurden.
Das vorläufige Ergebnis dieser Beratungen berührt wohl die Rückgabe einzelner Objekte des Kriegsgeschädigten Fonds, doch ist kein rechtskräftiger Beschluss gefasst worden, der übrigens zur Perfektionierung noch der Zustimmung der Regierung und des Kuratoriums des Kriegsgeschädigten Fonds bedarf. Einzelne Objekte die den Kriegsinvaliden seinerzeit zugewiesen wurden, haben sich im Laufe der Zeit als rechte Dauergeschenke erwiesen, vor allem der brachliegende Monsterbesitz Laxenburg. Aber auch der Prater liefert keinen guten Ertrag. Übrigens ist nicht der ganze Prater Eigentum des Kriegsgeschädigten Fonds. Die Regierung hat schon seinerzeit von ihrem Recht, das ihr des Paragraf 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1919 eingeräumt, Gebrauch gemacht und Teile der dem genannten Fonds übergebenen Objekt, bei denen man voraussehen konnte, dass sie schwer Ertrag fähig zu machen sind, in eigener Verwaltung behalten.
Gegenwärtig gehört den Invaliden eigentlich nur die Hauptallee samt den daran anschießenden Objekten und der Wurstel Prater. Der Wurstel Prater liefert keinen besonderen Ertrag, da die Wirte und Schaubuden Besitzer von einer Zins Steigerung nichts wissen wollen und auf ersessenes Recht pochen. Die Hauptallee verschlingt aber Unsummen. Der Rest des Praters ist von der Regierung manchen Zukunftsplänen vorbehalten; unter anderem werden der Donauregulierung Kommission, den Bundesbahnen, der Polizei zur Kasernierung von Polizeimannschaft und der Straßenbahndirektion Teile angewiesen werden. Sollte es zur Rückgabe des letzten Teiles des Praters an die Regierung kommen, so würden dem Kriegsgeschädigten diese Objekte in Beobachtung des vorhin erwähnten Gesetzes von 1919 entsprechend komperisiert werden. Diese Maßregel wurde schon bei der ersten Übergabe von Hofbesitz an die Invaliden beobachtet, als die Hofburg, Schönbrunn und das Belvedere nicht mit übergeben wurden.
Die Schlösser Innsbruck und Ambras wurden bereits dem Staate übergeben. Schloss Hellbrunn wurde an die Stadt Salzburg verkauft, doch ist auch dieser Verkaufsvertrag noch nicht abgeschlossen. In Hetzendorf sind die am meisten geschädigten Kriegsinvaliden untergebracht, für die kaum eine andere Unterbringung möglich erscheint.
Auch die Rückgabe des Augarten Komplexes ist bis jetzt vom Kriegsgeschädigten Fonds noch nicht erwogen worden. Dort will nämlich der Fonds neue Einrichtungen schaffen, deren Nutznießer die Invaliden sein sollen. Es ist immerhin möglich, dass in der nächsten Zeit doch die Rückgabe der erwähnten Objekte erfolgen wird; den Invaliden würde jedoch in diesem Fall unbedingt eine entsprechende Kompensation gegeben werden.
Quelle: Neues 8 Uhr Blatt ÖNB,Bilder: I.Ch. Graupp
https://austria-forum.org/af/User/Graupp Ingrid-Charlotte/PRATER_UND_AUGARTEN_ZUKUNFT
>Über 450 weitere Beiträge von Ingrid-Charlotte Graupp