Geb. 4. Dezember 1827 in Wien, gest. 16. Oktober 1891 in Graz (Steiermark).
Gerichtsmediziner.
Schauenstein studierte ab 1845 an der Universität Wien, wo er 1851 zum Dr. med. und chir. promovierte. Anschließend war er am Wiener Allgemeinen Krankenhaus tätig. 1852–1856 war er Assistent von Johann Dlauhy (1808–1888) an der Lehrkanzel für Staatsarzneikunde der Universität Wien. 1858 habilitierte er sich im Bereich der forensischen Toxikologie an der Universität Wien, wo er ab 1862 auch an der juridischen Fakultät gerichtliche Medizin lehrte.
1863 wurde Schauenstein, zunächst als ao. Professor für gerichtliche Chemie, jedoch noch im selben Jahr als o. Professor der gerichtlichen Medizin, medizinischen Polizei und medizinisch-polizeilichen Gesetzeskunde an die neu gegründete medizinische Fakultät nach Graz berufen, wo er bis zu seinem Tod tätig war.
In den Studienjahren 1864/65, 1870/71, 1876/77 und 1883/84 übte er das Amt des Dekans der medizinischen Fakultät aus, 1868/69 und 1883/84 war er Rektor.
Sein wissenschaftliches Interesse galt vor allem forensisch-toxikologischen Fragen sowie der Technik des chemisch-analytischen Nachweises der wichtigsten Gifte. Mit seinem "Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. Mit besonderer Berücksichtigung der Gesetzgebung Österreichs und deren Vergleichung mit den Gesetzgebungen Deutschlands, Frankreichs und Englands" (1862) schuf er ein wichtiges Unterrichtsmittel. Sein "Handbuch der öffentlichen Gesundheitspflege in Österreich" (1863) bietet eine Gesamtdarstellung des österreichischen Sanitätswesens seiner Zeit. Auf der 48. Versammlung Deutscher Naturforscher und Ärzte, die 1875 in Graz stattfand, referierte er über "Die Abfuhr der Auswurfsstoffe und die Gesundheitsverhältnisse in Graz".
Ab 1854, also noch in seiner Wiener Zeit, war Schauenstein als Gerichtschemiker für Niederösterreich und als Berater bei den Maßnahmen für die Wasserversorgung in Zusammenhang mit der Stadterweiterung tätig gewesen.
1870 wurde Schauenstein Vorsitzender des Landessanitätsrats für die Steiermark, in welcher Funktion er eine Verbesserung der sanitären Verhältnisse erreichen konnte. Ab 1867 gehörte er dem Gemeinderat der Stadt Graz an; 1881 wurde er Regierungsrat.
Schauenstein gilt neben Julius Kratter (1848–1926) als Wegbereiter der modernen Hygiene und der Gerichtsmedizin in der Steiermark.
Schauensteins Sohn ist der Gynäkologe und Krebsforscher Walther Schauenstein (1870–1943). An ihn erinnert die Schauensteingasse im 9. Bezirk in Graz.
Werke (Auswahl):
Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. Mit besonderer Berücksichtigung der Gesetzgebung Österreichs und deren Vergleichung mit den Gesetzgebungen Deutschlands, Frankreichs und Englands (1862); Handbuch der öffentlichen Gesundheitspflege in Österreich (1863); Die Abfuhr der Auswurfsstoffe und die Gesundheitsverhältnisse in Graz. In: Deutsche Vierteljahresschrift für öffentliche Gesundheitspflege 8 (1876); Untersuchung der Spuren von Fusstritten und Werkzeugen. In: Handbuch der gerichtlichen Medizin. Hrsg. von J. Maschka. Bd. 1 (1881); Schädigung der Gesundheit und Tod durch psychische Insulte. In: Handbuch der gerichtlichen Medizin. Hrsg. von J. Maschka. Bd. 1 (1881); Die Vergiftungen mit Aconitum, Strychneen, Belladonna und anderen Giftpflanzen – Canthariden, Chloroform, Chloralhydrat. In: Handbuch der gerichtlichen Medizin. Hrsg. von J. Maschka. Bd. 2 (1882); Später auftretende Leichenveränderungen. In: Handbuch der gerichtlichen Medizin. Hrsg. von J. Maschka. Bd. 3 (1882); Die ersten drei Jahrhunderte der Carl-Franzens-Universität in Graz (1886) [Festrede]; zahlreiche Abhandlungen in Fachzeitschriften, u.a. im Wochenblatt der K[aiserlich]-K[öniglichen] Gesellschaft der Ärzte in Wien, wie die Zeitschrift der k.k. Gesellschaft der Ärzte zu Wien ab 1861 hieß.
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